Wir prüfen die EnEVgerechte Bauausführung
Vier Augen sehen mehr als Zwei.Wir begleiten Sie, ob Neubau oder Sanierung. Wir planen, wir überwachen Planung und Ausführung der einzelnen Sanierungsschritte.
Dokumentieren die Bauausführung, prüfen die Luftdichtheit des Gebäudes.
Nach § 21 der EnEV sind wir Sachverständige die KfW-Programme fachlich begleiten und entsprechende Bescheinigungen ausstellen.
Sie finden uns in der BAFA-Beraterliste unter
Florian MöllenkampCarl-Petersen-Straße 2920535 Hamburg
Rufen Sie uns an unter 040/228150700
Unsere Leistungen im Einzelnen
Wählen Sie aus dem Katolog der förderfähigen Maßnahmen die die KfW bezuschusst.
Preise nach Auftragsumfang
Detailplanung
Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt abzuliefern
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Werkplanung
- Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern eine Lüftungsanlage eingebaut oder erneuert wird)
- Konzept zur Wärmebrückenminimierung
- Genauer Wärmebrückennachweis
- Gleichwertigkeitsnachweis
- Thermische Solarsimulation
- Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
- Dimensionierung Lüftungsanlage
- Berechnungen zum Hydraulischen Abgleich
- Auslegung Heizsystem (Vorgabe der Parameter für Heizungsbauer in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf, Vergleich der Heizungsalternativen unter Energiesparaspekten und Beratung bei Wahl des Heizungssystems) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern Heizungsanlage eingebaut oder erneuert wird)
Ausschreibung
Vorbereitung und Durchführung der Einholung von Angeboten (Ausschreibung) um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren (Kosteneffizienz)
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
- Unterstützung bei der Angebotsauswertung (technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
- Anfertigung Preisspiegel
- Erstellung eines Bauzeitplans
Ausführung
Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten (Meilensteinen)
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Baustellenkoordination
- Baubegleitende Luftdichtheitsmessung
- Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerke
- Baustellenbegehungen (mindestens eine vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Verschließen eventueller Bekleidungen) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
- Erstellung Bautagebuch mit Bauleiterprotokoll
- Baubegleitende Kostenkontrolle
Abnahme
Abnahme der Einzelgewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Abnahme Einzelgewerke
- Erstellung Abnahmeprotokoll
- Einregulierung Lüftungsanlage
- Blower-Door-Messung im Nutzungszustand
- Thermographieaufnahmen der Gebäudehülle
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei Nichterneuerung der Heizung
- Erstellung eines Protokolls zur hydraulischen Einregulierung
Bewertung
Erstellung eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer Erfolgsüberprüfung (wurden die geplanten Ziele (z. B. Neubau-Niveau) erreicht).
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit bildlicher Darstellung und Erläuterungen des Bauprozesses
- Hinweise zur Gewährleistung
- Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
- Kontrolle, Beratung und ggf. Begleitung bei Übergabe Haustechnik mit ergänzender technischer Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik (energiesparendes Nutzerverhalten etc.) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern anlagentechnische Komponenten eingebaut oder erneuert werden)